Finanzierung von Aufsätzen in Open-Access-Journalen
Förderbedingungen für den Publikationsfonds der TU Berlin
Bitte nutzen Sie für die Finanzierung von Publikationsgebühren vorrangig Projekt- und Drittmittel. Sofern keine oder nicht ausreichende Projekt- und Drittmittel zur Verfügung stehen, ist die Förderung über den zentralen Publikationsfonds möglich. Bitte beachten Sie die Vorgaben Ihres Forschungsförderers für korrekte Förderhinweise.
Förderfähig sind nur Open-Access-Gebühren; sonstige Publikationsgebühren werden nicht zentral finanziert (z.B. Color Charges, Page Charges, Submission Charges, Fast Track Fee).
Geförderte Artikel werden durch die Universitätsbibliothek im TU-Repositorium DepositOnce archiviert.
Anforderungen an die Aufsätze
- Die Kosten von 2.000 € (exklusive MwSt.) pro Artikel dürfen nicht überschritten werden. Bitte beachten Sie auch aktuelle Wechselkurse. Teilfinanzierungen sind nicht möglich.
- Der Aufsatz erscheint unter der Creative-Commons-Lizenz CC BY (eine abweichende CC-Lizenz ist nur bei zwingenden Gründen vorgesehen).
- Bei Veröffentlichung enthält der Aufsatz den Hinweis auf die Publikationsförderung: „We acknowledge support by the Open Access Publication Fund of TU Berlin.“
- Die Arbeit steht ganz oder überwiegend in Zusammenhang mit der Forschungstätigkeit an der TU Berlin.
Anforderungen an die Zeitschriften
- Der Aufsatz erscheint in einer Open-Access-Zeitschrift. Die Zeitschrift hat ein Qualitätssicherungsverfahren durchlaufen und ist im Directory of Open Access Journals (DOAJ) gelistet.
- Nicht förderfähig sind Einzelgebühren für Aufsätze in hybriden (subskriptionspflichten) Journalen und Mirror Journals (Open-Access-Ableger von Closed-Access-Zeitschriften), auch wenn sie im DOAJ gelistet sind.
Antragstellung
- Stellen Sie den Antrag bitte, wenn der Aufsatz zur Veröffentlichung akzeptiert ist.
- Sie erhalten kurzfristig (in der Regel innerhalb einer Woche) eine Rückmeldung, ob die Finanzierung aus dem Fonds erfolgen kann.
- Sie sind als „corresponding author“ für die Finanzierung zuständig und Mitglied der TU Berlin nach § 43 Berliner Hochschulgesetz. Die TU-Affiliation muss in der Veröffentlichung deutlich erkennbar sein. Bitte beachten Sie die Vorgaben der Affiliationsrichtlinie der TU Berlin (insbesondere die Nennung der TU Berlin als Erstaffiliation und die Angabe der TU-Mailadresse als Kontaktadresse).
- Bitte geben Sie bei der Antragstellung Ihre ORCID an.
- Sofern Ihre Publikation aus einem DFG-geförderten Projekt hervorgeht, geben Sie bitte bei der Antragstellung die Projektnummer an.
- Die Rechnung des Verlags muss an Ihre Institutsadresse gerichtet sein (der Institutsname ist dem Autor*innennamen zwingend vorangestellt) und folgende Informationen enthalten: die Umsatzsteuer-ID-Nr. des Verlags, die Umsatzsteuer-ID-Nr. der TU Berlin (DE 811 231 089) sowie bei ausländischen Rechnungen den Nettobetrag (ohne Mehrwertsteuer bzw. VAT). Senden Sie die Originalrechnung bitte per E-Mail, die Zahlung wird von der Universitätsbibliothek veranlasst.
Open-Access-Publikationsfonds
Beratung | Jana Schildhauer | Michaela Voigt |
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Antragsbearbeitung | Elisabeth Mecking | Julia Panse |
Für Anfragen stehen wir per Mail zur Verfügung. |