Gebühren
Mahngebühren
Bei Überschreitung der Leihfrist wird die Rückgabe der Medien schriftlich angemahnt. Die 1. und 2. Mahnung erhalten Sie per E-Mail. Die 3. Mahnung wird Ihnen per Post zugesandt.
Mahnrhythmus | Mahngebühr | |
---|---|---|
1. Mahnung | Am 2. Öffnungstag nach Fälligkeit | 2,- EUR pro gemahntem Exemplar |
2. Mahnung | Am 10. Öffnungstag nach Fälligkeit | 5,- EUR zusätzlich pro gemahntem Exemplar |
3. Mahnung | Am 28. Öffnungstag nach Fälligkeit | 8,- EUR zusätzlich pro gemahntem Exemplar |
Dies gilt auch für Fernleih-Bestellungen, die bereits in Ihrem Konto verbucht sind.
Mahngebühren sind auch dann zu zahlen, wenn unser Mahnschreiben Sie nicht erreicht hat.
Sperren
Nach Versand einer 3. Mahnung oder wenn eine Gebührenschuld länger als 6 Monate besteht, wird Ihr Konto gesperrt. Ausleihen und Leihfristverlängerungen sind dann nicht mehr möglich.
Übersteigt die Gebührenschuld auf Ihrem Konto 50 EUR, wird das Konto ebenfalls gesperrt. Ausleihen sind dann nicht mehr möglich. Bereits entliehene Medien können Sie in diesem Fall aber weiterhin verlängern.
Bezahlung von Gebühren / Überweisungsinformation
Vor Ort mit Girocard an den Ausleihautomaten
Vor Ort mit Bargeld
Per Überweisung
Empfänger: Technische Universität Berlin
Bank: Berliner Volksbank
IBAN: DE69 1009 0000 8841 0150 03
BIC: BEVODEBB
Bitte unbedingt hinzufügen: Zweck 01101 4611 0011 51410000 [und Ihre Ausweisnummer]
Bitte beachten Sie, dass es bis zu 1 Woche dauern kann, bis Ihre Überweisung bei der Bibliothek eingeht und Ihr Bibliothekskonto entlastet werden kann. Sie erhalten eine Quittung per E-Mail, sobald der Geldeingang bei uns gebucht wurde.
Mit der Bezahlung der Mahngebühren ist keine automatische Verlängerung der Leihfristen verbunden!
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an: leihstelle(at)ub.tu-berlin.de
Buch verloren?
Haben Sie Medien der TU-Universitätsbibliothek verloren, füllen Sie bitte das Formular Buch verloren? aus.
Bei Beschädigung oder Verlust von Bibliotheks- bzw. Sammlungsgut werden die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten sowie Bearbeitungsgebühren (gem. Rahmenbenutzungsordnung und Rahmengebührenordnung) erhoben.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich an die Leihstelle.